|

Anders wie bei einer Vaterschaftsanerkennung, welche freiwillig geschieht wird
die Vaterschaftsfeststellung meist gerichtlich geklärt oder aber durch das
Jugendamt oder Ausländerbehörde. Dazu werden dann DNA Gutachten
(Vaterschaftstest) erstellt welche ,um Manipulationen auszuschließen, von
unabhängigen Zeugen überwacht werden.
Rechtsgrundlage für die gerichtliche
Feststellung der Vaterschaft ist
§ 1600d
Die
Vaterschaftsfeststellung kann entweder durch die Mutter, dem vermeintlichen
Vater oder auch durch das Kind verlangt werden. Minderjährige Kinder können
dies über das Jugendamt in Form eines Beistandes tun.
Die positive
Vaterschaftsfeststellung bzw. Vaterschaftsanerkennung führt zu zahlreichen
Rechtsfolgen des Vaters:
- dem
Kind entstehen Unterhaltsansprüche
§ 1601 gegebenenfalls auch der
Kindsmutter
§ 1615k
- das Kind erhält (auch) die Staatsbürgerschaft des Vaters
- dem Kind entstehen Erbansprüche nach dem Tod des Vaters
- dem Kind entstehen soziale Ansprüche wie z.B. Krankenversicherung in
der Familienversicherung oder im Todesfall des Vaters Ansprüche auf
Waisenrente.
Eine
Vaterschafsanerkennung kann bei einem Jugendamt in Ihrem Wohnort beurkunden
lassen.
Wenn Man(n) sich
nicht sicher ist der Vater zu sein so kann dies mittels DNA Analyse
festgestellt werden. Sind alle beteiligten Personen damit einverstanden so
kann dies ohne Probleme von einem Vaterschaftstestanbieter durchgeführt
werden. Wenn dem nicht alle beteiligten Personen zustimmen so kann diese
Einwilligung von dem Amtsgericht (Familiengericht in Ihrem Wohnort) ersetzt
werden.
|